Reisen mit dem eigenen Fahrzeug bieten viele Vorteile. Man ist unabhängig von Fahrplänen und festen Routen, kann unterwegs anhalten und das fünfte Paar Schuhe passt auch ins Gepäck. Ob mit dem Auto den Urlaubsort und die Umgebung erkunden, mit dem Wohnmobil durch Australien reisen oder einen unvergesslichen Kurztrip mit dem Motorrad machen: Wer selbst fährt, braucht einen Führerschein. In Deutschland übrigens seit dem 3. Mai 1909. Da trat das Reichsgesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen in Kraft und behielt bis 1999 seine Gültigkeit. Seitdem gilt die EU-Fahrerlaubnis-Verordnung.
Länderübergreifende Reisen mit dem eigenen Auto, Wohnmobil oder Motorrad wurden damit erheblich vereinfacht. Innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) kann man bis auf wenige Einschränkungen mit dem deutschen Führerschein bedenkenlos durchstarten. Außerhalb der EU und des EWR ist das oft schwieriger – in vielen Ländern ist zusätzlich ein internationaler Führerschein erforderlich. Klingt nach Bürokratie, ist aber halb so schlimm.
Trotzdem müssen Reisen mit dem eigenen Fahrzeug oder mit einem Mietwagen über Landesgrenzen hinweg gut vorbereitet sein, um Schwierigkeiten und Bußgelder zu vermeiden. LAL Sprachreisen hat überprüft, worauf dabei zu achten ist.
Um diesen Punkt der Reisevorbereitung einfacher zu gestalten, haben wir eine Übersicht erstellt, in welchen Ländern der deutsche Führerschein ausreicht und in welchen zusätzlich eine internationale Fahrerlaubnis oder zusätzliche Dokumente erforderlich sind. Wir geben die wichtigsten Informationen zur Beantragung und außerdem einen Überblick darüber, worauf im Ausland beim Autofahren noch geachtet werden muss (Stand: Mai 2019).
Belgien | ja | nicht notwendig |
Bulgarien | ja | nicht notwendig |
Dänemark | ja | nicht notwendig |
Estland | ja** | nicht notwendig** |
Finnland | ja | nicht notwendig |
Frankreich | ja | nicht notwendig |
Griechenland | ja | nicht notwendig |
Großbritannien | ja | nicht notwendig |
Irland | ja | nicht notwendig |
Italien | ja | nicht notwendig |
Kroatien | ja | nicht notwendig |
Lettland | ja | nicht notwendig |
Litauen | ja | nicht notwendig |
Luxemburg | ja | nicht notwendig |
Malta | ja | nicht notwendig |
Niederlande | ja | nicht notwendig |
Österreich | ja | nicht notwendig |
Polen | ja | nicht notwendig |
Portugal | ja | nicht notwendig |
Rumänien | ja | nicht notwendig |
Schweden | ja | nicht notwendig |
Slowakei | ja | nicht notwendig |
Slowenien | ja | nicht notwendig |
Spanien | ja | nicht notwendig |
Tschechische Republik | ja | nicht notwendig |
Ungarn | ja | nicht notwendig |
Zypern | ja | nicht notwendig |
Norwegen | ja | nicht notwendig |
Island | ja | nicht notwendig |
Liechtenstein | ja | nicht notwendig |
Albanien | ja | empfohlen |
Bosnien-Herzegowina | ja | nicht notwendig |
Mazedonien | ja | empfohlen |
Moldau | ja | empfohlen |
Norwegen | ja | nicht notwendig |
Russland | ja | empfohlen |
Schweiz | ja | nicht notwendig |
Serbien | ja | nicht notwendig |
Türkei | ja | nicht notwendig |
Weißrussland | ja* | nicht anerkannt |
* Übersetzung in Landessprache notwendig
** Inhaber älterer Führerscheine sollten den int. Führerschein mitführen
Mobilität ist ein wichtiger Faktor, nicht nur im Urlaub. Der Abbau von Grenzen, zeitraubenden Kontrollen und aufwendiger Bürokratie spielt dabei eine große Rolle. Das gilt auch für den Führerschein im Ausland. Und tatsächlich ist es so, dass in weiten Teilen Europas “freie Fahrt für freie Bürger” herrscht.
Der deutsche Führerschein gilt grundsätzlich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums, dazu gehören auch Island, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien. Das gilt übrigens auch für die grauen und rosafarbenen BRD-Führerscheine in Papierform, die volkstümlich als “Lappen” bezeichnet werden. Durch ihren hohen Stoffanteil haben diese Führerscheine eine hohe Lebensdauer, gleichgültig wie oft sie in den Geldbeutel, in Hosentaschen und versehentlich auch in Waschmaschinen gestopft wurden.
Auch die noch in der DDR ausgestellten Papierführerscheine müssen in den Staaten von EU und EWR anerkannt werden. Zumindest bis zum 19. Januar 2033. Spätestens bis dahin müssen die alten Führerscheine durch den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ersetzt werden.
Tipp: In manchen Ländern kommt es trotzdem immer wieder zu Problemen mit alten Führerscheinen. Deshalb hat die Europäische Union eine Erklärung in allen Landessprachen des Gültigkeitsraums verfasst, die unter diesem Link abgerufen werden kann. Wer noch im Besitz eines alten Führerscheins ist, sollte diese Erklärung in der entsprechende Sprache ausdrucken und mit sich führen.
Seit dem 1. Januar 1999 werden in Deutschland nur noch EU-Führerscheine ausgestellt. Diese haben nicht nur das einheitliche Scheckkartenformat, sondern auch ein einheitliches Klassensystem. Statt der bis dahin in Deutschland geltenden Klassen 1 bis 5 erfolgt die Klassifizierung nun von A bis E sowie M, L und T/S.
Eine wesentliche Änderung ist auch, dass EU-Führerscheine in Deutschland, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nur eine zeitlich begrenzte Gültigkeit von 15 Jahren haben. Dokumente, die vor diesem Datum ausgestellt wurden, verlieren ihre Gültigkeit am 19. Januar 2033 und müssen neu beantragt werden. Mit dem einheitlichen EU-Führerschein werden die über 100 verschiedenen Formate für Führerscheine abgelöst, die bis 1999 innerhalb der EU ausgegeben wurden.
Innerhalb der Staaten der EU und des EWR werden Führerscheine gegenseitig anerkannt, die in einem der Mitgliedstaaten ausgestellt wurden. Wenn jemand also seinen Führerschein in Spanien, Frankreich oder Norwegen gemacht hat, ist dieser auch in Deutschland gültig.
Bei Führerscheinen, die in einem Land außerhalb der EU oder des EWR erworben wurden, sind die Regelungen für die Anerkennung in den einzelnen Ländern unterschiedlich. So erkennt beispielsweise Spanien die Führerscheine aus den meisten Ländern mit der Amtssprache Spanisch an. In Deutschland dagegen ist bei einem chilenischen Führerschein zusätzlich ein internationaler Führerschein erforderlich, wenn es sich um einen begrenzten Aufenthalt handelt. Bei einem Wohnsitzwechsel muss der chilenische Führerschein spätestens nach sechs Monaten durch einen EU-Führerschein ersetzt werden.
In Ländern, die weder zur EU noch zum EWR gehören, wird der deutsche Führerschein häufig nicht anerkannt. In diesen Ländern ist zusätzlich ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Sowohl ein internationaler Führerschein als auch eine beglaubigte Übersetzung dienen als Nachweis der Fahrerlaubnis im Ausland. Die Übersetzung des nationalen Führerscheins erleichtert den Behörden vor Ort die Prüfung, ob eine entsprechende Fahrerlaubnis vorliegt. Beide Dokumente sind nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, sie ersetzen ihn also nicht.
Auch der internationale Führerschein ist trotz seiner Bezeichnung nicht weltweit gültig. Einige Länder haben besondere Vorschriften, zudem gibt es zwei unterschiedliche Abkommen, die die zwischenstaatliche Verfahrensweise regeln: das “Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr” und das “Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr”. Je nachdem, welches Abkommen ein Land ratifiziert hat, ergeben sich daraus unterschiedliche Vorgaben. Somit kann der internationale Führerschein in den USA gültig sein und zugleich in einem afrikanischen Staat nicht anerkannt werden.
Diese Übersicht zeigt, in welchen Ländern der deutsche Führerschein ausreicht und in welchen ein internationaler Führerschein notwendig ist.
Ägypten | notwendig | notwendig |
Australien | ja* | empfohlen |
Argentinien | notwendig | notwendig |
Bolivien | notwendig | notwendig |
Brasilien | ja | empfohlen |
Costa Rica | ja (bis drei Monate Aufenthalt) | empfohlen |
Ecuador | notwendig | notwendig |
China | nicht anerkannt | nicht anerkannt |
Dom. Rep. | ja | empfohlen |
Indien | notwendig | notwendig |
Indonesien | notwendig | notwendig |
Iran | notwendig | notwendig |
Israel | ja | nicht notwendig |
Japan | ja* | nicht anerkannt |
Katar | ja (bis sieben Tage) | empfohlen (bis sechs Monate) |
Kanada | ja (drei bis sechs Monate) | empfohlen |
Kenia | notwendig | notwendig |
Neuseeland | ja* (bis ein Jahr) | empfohlen |
Saudi-Arabien | notwendig | notwendig |
Südkorea | notwendig | notwendig (bis ein Jahr) |
Thailand | notwendig | notwendig |
USA | notwendig | notwendig |
VAE | ja* | empfohlen |
Vietnam | notwendig | notwendig |
* Übersetzung in Landessprache notwendig (amtlich beglaubigt)
Mit den 28 EU-Mitgliedstaaten und den vier EWR-Staaten sind es 32 Länder in Europa, in denen der deutsche Führerschein gültig ist. Hinzu kommen die Länder, die den Status als Beitrittskandidaten haben (Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Albanien, Kosovo, Türkei) sowie die neutrale Schweiz. Von den Automobilclubs wird für Fahrten auf den Balkan trotzdem ein internationaler Führerschein empfohlen. Eine Empfehlung für das Mitführen eines internationalen Führerscheins gibt es zudem für Russland, Moldawien, Ukraine und Weißrussland. Rechtlich genügt laut Auswärtigem Amt in Russland allerdings der deutsche Führerschein. Eine Ausnahme gibt es für Personen mit deutsch-russischer Staatsbürgerschaft. Sie gelten innerhalb der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen deshalb einen gültigen russischen Führerschein besitzen. Für Sprachreisen nach England, Frankreich oder in ein anderen Land der EU reicht deshalb der deutsche Führerschein.
Besonders interessant sind die klassischen Urlaubsländer und Regionen, in denen Work and Travel und Auslandspraktika beliebt sind. Aber wie sieht es mit dem deutschen Führerschein in den USA, Kanada und Australien aus?
Möchte man eines der Länder mit dem Auto oder Motorrad erkunden, hat man in Kanada die geringsten Probleme. Der deutsche Führerschein ist dort im Rahmen eines touristischen Aufenthalts drei Monate gültig, in der Provinz British Columbia sogar sechs Monate. Komplizierter ist es in den USA. Dort gibt es für den deutschen Führerschein keine Rechtsgrundlage, weshalb der internationale Führerschein erforderlich ist – zumal die meisten Autovermietungen ihn voraussetzen.
In Mittel- und Südamerika sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens geht ohne einen internationalen Führerschein nichts. Zudem müssen dort oft weitere Vorschriften eingehalten werden. Mit dem internationalen Führerschein können Mietwagen in Katar nur sieben Tage gemietet werden, danach wird eine “Temporary Visitor’s Driving Licence” benötigt. In den Vereinigten Arabischen Emiraten gilt zusätzlich ein Mindestalter von 21 Jahren und in Saudi-Arabien dürfen Frauen erst seit Juni 2018 überhaupt hinter dem Steuer sitzen.
In Japan wird eine beglaubigte Übersetzung des nationalen Führerscheins benötigt. Sie kann nur von der deutschen Botschaft in Tokyo und den Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland in Japan ausgestellt werden kann. Noch komplizierter wird es in China, wo man den chinesischen Führerschein erwerben muss, was mit einer Prüfung verbunden ist. Weder der deutsche noch der internationale Führerschein werden dort anerkannt.
Auf einer Sprachreise in Costa Rica ist der deutsche Führerschein in Verbindung mit dem Reisepass drei Monate lang ausreichend, dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt zur Vermeidung von Problemen bei Polizeikontrollen, einen internationalen Führerschein bei sich zu haben. In Ecuador ist dagegen der internationale Führerschein notwendig, der allerdings nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist. Beide Dokumente sind deshalb stets mitzuführen.
Der internationale Führerschein muss persönlich im Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) in der Stadt beantragt werden, die im Personalausweis als Wohnort eingetragen ist. Inzwischen bieten viele Verkehrsämter die Möglichkeit, die Antragsunterlagen online herunterzuladen.
– der nationale Führerschein
– Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
– biometrisches Lichtbild
Der internationale Führerschein wird nur auf Basis eines EU-Führerscheins im Scheckkartenformat ausgestellt. Wer noch im Besitz eines alten Führerscheins aus Papier ist, muss diesen vorher umschreiben lassen oder die Umschreibung gleichzeitig mit dem internationalen Führerschein beantragen, womit allerdings weitere Kosten verbunden sind.
In der Regel wird der internationale Führerschein sofort vor Ort ausgestellt. Die Kosten liegen zwischen 12 und 16 Euro. Die Gültigkeit richtet sich nach dem jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen und beträgt beim Genfer Abkommen ein Jahr und beim Wiener Abkommen drei Jahre.
Eine Auslandsreise mit dem eigenen Auto ist nicht kompliziert, sollte aber gut vorbereitet werden. Vor Antritt der Reise sollte man sich über die Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes informieren und vor allem die notwendigen Dokumente rechtzeitig beantragen. Das gilt besonders für Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Minderjährige sollten prüfen, ob sie grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Reiseland berechtigt sind. Auch für Wohnwagen und -mobile kann es unterschiedliche Bestimmungen geben, etwa hinsichtlich des benötigten Führerscheins oder beim zugelassenen Maximalgewicht des Fahrzeugs.
Bei einer Reise ins Ausland mit dem Auto ist es darüber hinaus ratsam, sich über die wichtigsten Vorschriften im Straßenverkehr zu informieren. Welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten in Städten sowie auf Landstraßen und Autobahnen? Herrscht Links- oder Rechtsverkehr? Gibt es Unterschiede bei den Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, Parkregelungen oder Promillegrenzen? Auch die Bußgelder können sich innerhalb der EU deutlich unterscheiden. Bei der Auslandsreise mit einem Mietwagen sollte darauf geachtet werden, dass eine ausreichend hohe Versicherungssumme besteht und dass das Fahrzeug im Ausland geführt werden darf.
Wir hoffen, dass wir mit unserer Übersicht einen wertvollen Teil zur Reisevorbereitung beitragen konnten und wünschen gute Fahrt, good ride, bon voyage und buen paseo.