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Wichtige Reiseinfos

Gesundheitsinformationen

Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie über Prophylaxemaßnahmen. Gegebenenfalls sollten Sie ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen.

Hiermit verweisen wir auf die allgemeinen und spezifischen Informationen der Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen:
Für alle Ziele keine vorgeschrieben; empfohlen für alle Ziele: Tetanus, Diphterie.

Darüber hinaus empfohlen:
Italien: Hepatitis A;
Südafrika: Polio, Typhus, Hepatitis A, Malariaprophylaxe;
Costa Rica: Hepatitis A, Polio, Typhus, ein mäßiges Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten der Provinz Limon. San José ist malariafrei.

Transfer

In einigen Zielgebieten ist der Transfer bei Ankunft vom Flughafen zur gebuchten Unterkunft im Reisepreis bereits enthalten. Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Ist der Transfer nicht eingeschlossen, können wir auf Wunsch einen individuellen Transfer gegen Aufpreis für Sie organisieren. Hierbei werden Sie in der Regel von einem Mitarbeiter der Sprachschule im Taxi abgeholt und zu Ihrer Unterkunft begleitet. Jedoch ist es in den meisten Fällen günstiger und relativ einfach, in Eigenregie bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt und zu Ihrer gebuchten Unterkunft zu gelangen. In Ihren Reiseunterlagen finden Sie hierzu ausführliche Informationen.

Bautätigkeit

Natürlich kommt es auch in unseren Zielgebieten vor, dass Bautätigkeiten nicht ausgeschlossen werden können. Letztendlich hat das stetige Ansteigen der Urlauberzahlen in manchen Zielgebieten zu dieser vermehrten Bautätigkeit beigetragen. Folge davon ist, dass nun die Geschäftsreisenden, Urlauber und Sprachreisenden manchmal selbst darunter leiden müssen. Unsere Reiseleitung vor Ort ist selbstverständlich immer bemüht, uns einen aktuellen Informationsstand zu verschaffen.

Reisetag

Flugzeiten können aufgrund des internationalen Verkehrsaufkommens sehr früh oder sehr spät sein. Auch muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Planen Sie daher den ersten und letzten Urlaubstag ausschließlich als reinen An- und Abreisetag. Die Inanspruchnahme weiterer Leistungen an diesen Tagen ist oftmals nicht möglich und vom Veranstalter in diesen Fällen auch nicht geschuldet.

An- und Abreisemöglichkeiten

Flugzeiten können auf Grund des internationalen Verkehrsaufkommens sehr früh oder sehr spät sein. Auch muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Planen Sie daher den ersten und letzten Urlaubstag ausschließlich als reinen An- und Abreisetag. Die Inanspruchnahme weiterer Leistungen an diesen Tagen ist oftmals nicht möglich und vom Veranstalter in diesen Fällen auch nicht geschuldet.

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Fluganreise

Die Fluganreise zu unseren beliebten Zielen Malta und Tropea ist bereits im Reisepreis eingeschlossen. Flugangebote zu allen anderen Zielen finden Sie unter http://www.LALfly.com. Bei den vermittelten Flügen handelt es sich um Sondertarife, die oft nicht oder nur gegen Gebühr umbuchbar sind.

Eigenanreise

Falls Sie Ihre Anreise selbst arrangieren, vergessen Sie bitte nicht, uns rechtzeitig (bis 10 Tage vor Abreise) über Ihre Ankunftszeit zu informieren, damit wir diese Information an die Schule bzw. Privatunterkunft weiterleiten können.

Extra-Nächte

Um Ihnen bei der Anreise größtmögliche Flexibilität zu ermöglichen, bieten wir bei den meisten Destinationen die Buchung von Zusatznächten an. Kursbeginn ist, sofern nicht anders vermerkt, am Montag, Kursende ist freitags.

Land und Leute

Bei einer Sprachreise lernen Sie den Lifestyle eines Landes hautnah kennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gepflogenheiten von Land zu Land und von Gastgeber zu Gastgeber variieren können.

Feiertage

Auch hier gilt die Regel: andere Länder, andere Sitten. Der Auslandsreisende muss Verständnis dafür haben, dass in verschiedenen Ländern an bestimmten Tagen, ob aus kirchlichen oder staatlichen Gründen, gefeiert wird. Viele Schulen bleiben an solchen Feiertagen geschlossen. In einigen Fällen wird der Unterricht nachgeholt, in anderen entfällt der Unterricht und wird nicht nachgeholt. Die jeweiligen nationalen und lokalen Feiertage finden Sie auf den Schulseiten.

Flugpreise

Wir bieten Ihnen ein umfangreiches Flugangebot mit renommierten Fluggesellschaften zu tagesaktuellen Preise an. Bitte fragen Sie uns nach den aktuellen Angeboten. Ist im Pauschalpreis der Flug enthalten, handelt es sich um Sondertarife, die normalerweise nicht oder nur gegen Gebühr umbuchbar sind.

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Örtliche Reiseleitung

Selbstverständlich findet an jedem Kursort eine umfangreiche Betreuung statt. Für alle Wünsche und auch bei Problemen steht Ihnen jederzeit ein Ansprechpartner zur Seite. Wer und wo das ist, finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

Gewährleistung und Abhilfe

Wenn Sie mit einzelnen Leistungen nicht zufrieden sein sollten, was wir nicht hoffen, aber nicht immer ausschließen können, bedenken Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie uns vor Ort unverzüglich darauf aufmerksam machen müssen. Nur dann haben wir die Möglichkeit zu prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden kann, und nur dann sind wir in der Lage, alles daranzusetzen, dass Sie Ihren Aufenthalt in völliger Zufriedenheit genießen können, Bitte wenden Sie sich daher bei aus Ihrer Sicht aufgetretenen Leistungsstörungen bzw. mangelhaften Leistungen an die Reiseleitung bzw. an das Schulsekretariat. Bedenken Sie bitte, dass es auch Dinge gibt, die vielleicht nur als Mangel angesehen werden, weil Sie mit einer falschen Erwartungshaltung angereist sind und nicht berücksichtigen, dass in einem fremden Land nicht alles so gehandhabt und organisiert werden kann, wie es in unserer Heimat möglich, üblich oder auch selbstverständlich wäre.

Sicherungsschein

Mit Ihren Reisedokumenten erhalten Sie automatisch den Sicherungsschein. Damit ist Ihnen die Absicherung Ihrer Reisepreiszahlung garantiert.

Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass generell im Reisepreis kein Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, falls Sie nicht bereits anderweitig versichert sind. Abschließbar sofort bei Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen. Ein umfassendes und günstiges Angebot finden Sie am Ende dieses Kataloges. In den USA und Neuseeland obliegt es zum Teil den Sprachschulen zu prüfen, ob die Teilnehmer eine ausreichende Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
Infos zur Reiseversicherung (PDF)

Rail & Fly

In Kooperation mit der Deutschen Bahn AG bieten wir einen umfassenden Anreise-Service zum/vom Flughafen an. Das Rail&Fly Ticket gilt in der 2. Klasse und berechtigt zu Fahrten innerhalb Deutschlands, Basel und Salzburg Hbf. in der jeweiligen Klasse in allen Zügen des Fern- und Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (InterCityExpress, InterCity, Euro- City, InterRegio, RegionalExpress, RegionalBahn, StadtExpress). Das Rail&Fly Ticket hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangsbahnhof und Abflughafen innerhalb eines Verkehrsverbundes), in Zügen des Nahverkehrs anderer Transportunternehmen (RegionalExpress, RegionalBahn und StadtExpress, die nicht von der DB betrieben werden), in S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen etc. Die Tickets sind auch nicht gültig im Thalys, Autozügen, Sonder-, Nacht- und Turnuszügen. Bei Abflügen von ausländischen Flughäfen gilt das Rail&Fly Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Sie können das Rail&Fly Ticket am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkehr und am Tag danach nutzen. Zwischenstopps sind erlaubt, Hin- und Rückreise müssen jedoch in Richtung auf den Flughafen bzw. Heimatbahnhof erfolgen. Zwischen Hin- und Rückfahrt dürfen längstens 2 Monate liegen. Ausführliche Nutzungsbedingungen können Sie bei uns anfordern. Die angebotenen Preise sind gültig vorbehaltlich Preisänderung durch die Deutsche Bahn.

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Kunden-Info: Schwarze Liste der Fluggesellschaften

Seit dem 24. März 2006 sind wir verpflichtet, die sogenannte "Black List" der Fluggesellschaften abzubilden, die die Europäische Union zusammengestellt hat. Hier kann das Originaldokument im Acrobat-Format (PDF) eingesehen werden.

Airline Black-List: Regulation on the identity of the operating carrier

EU: Neue Handgepäck-Neuregelung seit 6. November 2006

EU: Handgepäck-Neuregelung gilt ab 6. November Die neuen Vorschriften für das Handgepäck von Fluggästen treten am Montag, dem 6. November 2006 in Kraft. Die Richtlinien der EU entsprechen weitgehend den Vorgaben der US-Behörden, die seit Ende September für alle Flüge in die und aus den USA bestehen.
Nach den neuen einheitlichen Regelungen wird die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden.
Passagiere können aber Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das gilt allerdings nicht für Flüge in die USA. Dort gelten die strengeren Vorschriften.
Die Regeln gelten für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, von Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.

Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Welches Abkommen zur Anwendung kommt richtet sich danach, welche Staaten die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.

Nachfolgend können Sie den Text des Montrealer Übereinkommens einsehen.
Montrealer Übereinkommen

Über folgenden Link http://www.icao.int/icao/en/leb/mtl99.pdf können Sie einsehen, welche Vertragsstaaten das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen.

Warschauer Abkommen:
Das Warschauer Abkommen wurde in der Folgezeit durch

  • das Haager Protokoll vom 28.09.1955,
  • das Guadalajara-Zusatzabkommen vom 18.09.1961,
  • das Montreal Interim Agreement von 1966,
  • das Guatemala-City-Protokoll von 08.03.1971,
  • vier Montrealer Protokolle von 1975,
  • das "Malta-Agreement" von 1976
  • sowie regional in Teilbereichen durch besondere Regelwerke (z. B. Verordnung (EG) 2027/97 vom 9. Oktober 1997 "über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen" - ABl. EG vom 17. Oktober 1997 Nr. L 285/1)

fortgeschrieben.

Die verschiedenen Regelwerke sind im Verhältnis zu den jeweiligen Mitgliedstaaten in einem unterschiedlichen Umfang in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht alle Regelwerke ratifiziert. Soweit das Warschauer Abkommen zur Anwendung kommt, gilt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den meisten Mitgliedstaaten das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955 (BGBl. 1958 II S. 291, 312), soweit auch diese das Haager Protokoll ratifiziert haben. Das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls können Sie nachfolgend einsehen.

Warschauer Abkommen i.d.F. des Haager Protokolls Hinweis auf (EG) 2027/97 mit Text


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