AGB´s 2010
ZurückDie Buchung von Reiseleistungen der LAL Sprachreisen GmbH (im folgenden LAL) erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Reise- und Zahlungsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich - auch per E-Mail oder Fax - bei LAL oder bei Ihrem Reisebüro. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch LAL an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und LAL zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises und Versicherungsschutz, Reiseunterlagen, Rücktritt
(1) Mit der Buchungsbestätigung erhalten
Sie gleichzeitig den Nachweis über den
erforderlichen Versicherungsschutz
gemäß § 651 k BGB für alle von Ihnen auf
die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden
Zahlungen, die zu nachfolgenden
Zahlungsbedingungen zu erfolgen haben.
Mit Buchung erklären Sie Ihr Einverständnis
zur Margenbesteuerung nach § 25
UStG. Abweichende Vereinbarungen müssen
von LAL schriftlich bestätigt werden.
Eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
zzgl. evtl. Versicherungsprämien
(siehe Ziffer 13) ist sofort nach Erhalt der
Buchungsbestätigung nebst Sicherungsschein
fällig und innerhalb von 10 Tagen
nach Abschluss des Reisevertrages zahlbar.
Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reiseantritt
ohne nochmalige Aufforderung zu
zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter
Angabe der auf der Buchungsbestätigung/
Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer
ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung
zu leisten. Maßgeblich ist
jeweils der Zahlungseingang bei LAL.
Kurzfristbuchungen: Bei Reiseverträgen,
die weniger als 28 Tage vor Reiseantritt
geschlossen werden, ist der gesamte
Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.
Etwas anderes gilt, wenn sich LAL ein
Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 6 vorbehalten
hat. In diesem Falle ist die Zahlung erst
dann fällig, wenn die Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und
das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde.
(2) Im Fall der nicht fristgerechten oder
vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung
oder Restzahlung behält sich LAL nach
Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt
vom Reisevertrag zu erklären und
Schadensersatz entsprechend den pauschalierten
Stornosätzen nach Ziffer 8 (2)
zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungs-/Preisänderung/Nebenabreden
Der Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Katalog beziehungsweise aus der
Darstellung auf den veranstaltereigenen
Websites im Internet sowie aus den hierauf
Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung von LAL. Leistungsbeschreibungen
in Katalogen oder auch
Websites von Leistungsträgern wie Hotels
sind für LAL nicht verbindlich.
LAL behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss
eine Änderung der ausgeschriebenen
Leistungen und Preise zu erklären.
Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss
kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung
der Beförderungskosten, der Abgaben
für bestimmte Leistungen, wie bspw.
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
einer Änderung der für die betreffende
Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung
der Ausschreibung erfolgen
oder wenn die von Ihnen gewünschte
Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher
Kontingente nach Veröffentlichung der
Ausschreibung verfügbar ist.
Reisebüros sind nicht berechtigt, Nebenabreden
selbst zu bestätigen.
Soweit eine ausdrückliche Bestätigung
auf der Buchungsbestätigung von LAL
nicht erfolgt, sind Wünsche auf der
Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher
Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung
eine Gewährleistung nicht übernommen
werden kann.
4. Beförderungsleistungen / Anschlussflüge
Bei den mit der Buchungsbestätigung
bekannt gegebenen Reisezeiten für die
gebuchten Reisetage handelt es sich
zunächst nur um voraussichtliche Reisezeiten.
Die genauen Reisezeiten werden
mit Übersendung der Reiseunterlagen
bekannt gegeben. Sollten Sie selbst oder
sollten Sie über Ihr Reisebüro noch weitere
Anschlussbeförderungen buchen, so
berücksichtigen Sie diesen Umstand
ebenso wie den Umstand, dass es bei der
Beförderung selbst immer zu Verzögerungen
aus vielfachen Gründen kommen
kann. Gegebenenfalls fragen Sie bitte bei
Buchung von Anschlussbeförderungen
erst nach, ob die genauen Zeiten bereits
bekannt sind.
Berücksichtigen Sie bei der Buchung von
Anschlussbeförderungen auch ausreichende
Zeitabstände für etwaige Verzögerungen
bei der Beförderung.
Empfohlen wird grundsätzlich eine Tarifwahl,
die kostengünstige Umbuchungen
zulässt.
5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Als Reisender sind Sie für die Einhaltung
aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung
ergeben, gehen zu Ihren Lasten, es
sei denn, es liegen nicht ausreichende oder
fehlerhafte Informationen von LAL vor.
Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt
der Reise erforderlich ist, empfehlen wir,
die Dauer und die Voraussetzungen der
Visaerteilung bereits vor der Buchung mit
dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu
klären.
LAL wird Sie über alle bekannten Gesundheitsvorschriften
und empfehlenswerten
Prophylaxen für das jeweilige Zielgebiet
unterrichten. Wir empfehlen darüber
hinaus die Kontaktaufnahme mit Ihrem
Arzt bzw. mit einem Tropeninstitut.
6. Mindestteilnehmerzahlen
Bei Nichterreichen einer in der Leistungsbeschreibung festgesetzten Mindestteilnehmerzahl ist LAL berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann spätestens bis 2 Wochen vor Antritt der Reise erklärt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet.
7. Ersatzperson
LAL berechnet € 30,– pro Person, wenn der Kunde von den gesetzlichen Möglichkeiten des Reisevertragsrechtes Gebrauch macht und eine Ersatzperson benennt und er selbst die Reiseleistung nicht in Anspruch nimmt. Soweit durch den Personenwechsel weitere Kosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet.
8. Rücktritt
(1) Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor
Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung bei LAL. Die Erklärung
per Einschreiben/Rückschein wird
empfohlen. Bei einem Rücktritt hat LAL
Anspruch auf eine angemessene Entschädigung
gemäß § 651 i BGB. Maßgeblich
für die Berechnung der Entschädigung ist
der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen
Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt
auch für alle weiteren Leistungen als
Reiseantrittsdatum
(2) LAL macht von der Möglichkeit
Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch
unter Berücksichtigung
von § 651 i (3) BGB zu pauschalieren.
Diese Entschädigungssätze geben wir wie
folgt bekannt:
Pauschalarrangement mit oder ohne
(eingeschlossenen) Flug/Nur-Hotel/
Transfer/Nur-Sprachkurs:
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn
20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn
25%
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn
30%
ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn
55%
ab 6. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt
75% des Reisepreises.
Innereuropäische, Interkontinentalflüge
und innerstaatliche Flüge im Zielgebiet:
Die in Abhängigkeit des von Ihnen
gewählten Fluges und Tarifes anwendbaren
Konditionen der Fluggesellschaft werden
Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten
Flugtarifes von der Buchungsstelle
mitgeteilt.
Gebuchte Einzelleistungen wie z.B.
Konzert-, Opern-, Theater-, Ballkarten,
Verkehrsmitteltickets (bspw. U-Bahn, Zug,
Bus), Fährtickets, Skipässe, Stadtrundfahrten,
Eintrittskarten für Museen und Einzeltransfers
unterfallen nicht den pauschalierten
Stornosätzen, sondern müssen
im Einzelfall abgerechnet werden,
wobei oftmals Stornokosten in Höhe von
bis zu 100 % entstehen können.
(3) Der Kunde hat grundsätzlich die Möglichkeit
nachzuweisen, dass dem Veranstalter
kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt
dann die Berechnung der Entschädigung
im Einzelfall
(4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei
Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen
bleibt der Anspruch auf Zahlung des
gesamten Reisepreises erhalten.
Grundsätzlich wird sich LAL bei den Leistungsträgern
bemühen, ersparte Aufwendungen
für die Nichtinanspruchnahme
der Leistung zu erhalten. Soweit solche
ersparten Aufwendungen an LAL erstattet
werden, wird LAL diese auch an den Kunden
erstatten.
9. Identität der ausführenden Fluggesellschaft bei gebuchten Flugleistungen
Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weisen wir hiermit auf die Verpflichtung des Veranstalters hin, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicherstellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften
10. Gewährleistung, Abhilfe, Verjährungsverkürzung
Weisen die Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, so wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann dies für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie gemäß § 651 e BGB ist erst dann möglich, wenn Sie LAL eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von LAL verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie binnen einer Frist von einem Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Reise etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei LAL in München geltend machen. Schriftform wird empfohlen. Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für diejenigen Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651 c bis 651 f BGB, die der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 11 unterliegen, verkürzt. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
11. Haftungsbeschränkung
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von LAL herbeigeführt worden ist, beziehungsweise von LAL allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt
12. Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus und im Zusammenhang mit dem Reisevertrag ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
13. Reiseversicherungen
In den Reisepreisen sind, soweit nicht
ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen
nicht enthalten. Wir empfehlen
den Abschluss von Reiserücktrittskosten-,
Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung.
Soweit LAL oder Ihr Reisebüro Reiseversicherungen
anbieten, handelt es sich diesbezüglich
nur um eine Vermittlungsleistung.
Der Versicherungsvertrag kommt
ausschließlich zwischen dem Kunden und
dem angegebenen Reiseversicherer
zustande. Ansprüche können nur direkt
gegenüber dem Versicherer geltend
gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen
und Obliegenheiten aus dem
Versicherungsvertrag wollen Sie bitte
beachten. Die Prämien für Versicherungen
sind nicht Bestandteil des Reisepreises
und sind mit Abschluss der Versicherung
sofort zur Zahlung fällig. Von Versicherungsverträgen
kann auch nicht zurückgetreten
werden.
14. Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
Die Haftung bei Beförderungen im internationalen
Luftverkehr unterliegt im Falle
des Todes oder der Körperverletzung von
Reisenden, der Verspätung von Reisenden
und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung,
des Verlustes oder der Beschädigung
von Reisegepäck den Regelungen
des Warschauer Abkommens oder des
Montrealer Übereinkommens.
Ausführliche Informationen hierzu finden
Sie im Internet unter www.lal.de unter
dem Stichwort "Kundeninfo".
15. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von LAL ist München. Für den Fall, dass der Vertragspartner von LAL keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist sowie für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von LAL um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand München vereinbart.
Ihr Vertragspartner: LAL Sprachreisen
GmbH, Landsberger Str. 88, 80339 München,
AG München, HRB 67314



